Kostenübernahme (Sonstiges)
In Einzelfällen sind folgende Kostenträger für die Kostenübernahme zuständig:
• Berufsgenossenschaft
• Haftpflichtversicherung
• Jugendhilfe
• Unfallversicherung
• Beihilfestelle für Beamte
• Landeswohlfahrtsverband
Wir helfen Ihnen gerne dabei!