Kostenübernahme (Sonstiges)


In Einzelfällen sind folgende Kostenträger für die Kostenübernahme zuständig:

• Berufsgenossenschaft
• Haftpflichtversicherung
• Jugendhilfe
• Unfallversicherung
• Beihilfestelle für Beamte
• Landeswohlfahrtsverband

Wir helfen Ihnen gerne dabei!