Kostenübernahme durch die Rentenversicherung


Sie benötigen die Rehabilitationsmaßnahmen? Ihre Rentenversicherung übernimmt die Kosten dieser Maßnahmen. Die zu erfühlende Voraussetzungen für eine Kostenübernahme werden im Einzelfall von Sachverständigen geprüft.

Von der Rentenversicherung können folgende Maßnahmen übernommen werden:

• Medizinische Rehabilitation
• Anschlussrehabilitation
• Onkologische Rehabilitation
• Entwöhnungsrehabilitation
• Kinderrehabilitation
• Teilhabe am Arbeitsleben
• Persönliches Budget